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Schulgeld und Förderung

Berufsfachschule für Altenpflege

Schulgeld

Unsere Berufsfachschule für Altenpflege ist schulgeldfrei. Wir erheben eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 120,00 und eine Anmeldegebühr in Höhe von EUR 50,00. (Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn mit der Ausbildung nicht begonnen wird.)

Ausbildungsvergütung

Die Schüler*innen der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe erhalten einen Ausbildungsvertrag. Ihre Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag des Trägers.

Förderung

Die Ausbildung kann durch die Arbeitsagentur über einen Bildungsgutschein gefördert werden, da unsere Schule AZAV zertifiziert ist. Beim zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung) bzw. der jeweiligen Stadtverwaltung können Leistungen nach dem Ausbildungsfördergesetz (BAföG) beantragt werden. Unter www.bafög.de finden Sie Informationen zum BAföG.

Berufsfachschule für Altenpflegehilfe

Schulgeld

Unsere Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist schulgeldfrei. Wir erheben eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 80,00 und eine Anmeldegebühr in Höhe von EUR 50,00. (Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn mit der Ausbildung nicht begonnen wird.)

Förderung

Die Ausbildung kann durch die Arbeitsagentur über einen Bildungsgutschein gefördert werden, da unsere Schule AZAV zertifiziert ist. Beim zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung) bzw. der jeweiligen Stadtverwaltung können Leistungen nach dem Ausbildungsfördergesetz (BAfög) beantragt werden. Unter www.bafög.de finden Sie Informationen zum BAföG.

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.